Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
9. Februar 2023
Milchviehhaltertag 2023 - Kosten und Tierwohl im Blick

Am Donnerstag, 9. Februar 2023 ab 09:00 Uhr veranstaltet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ansbach zusammen mit den Verbänden für landwirtschaftliche Fachbildung (vlf) Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg den traditionellen Milchviehhaltertag wieder in Präsenz. Mehr
Vortrag am 17. Februar 2023 um 10 Uhr in Ansbach
Netzwerk Fokus Tierwohl: Kälberhaltung in schwierigen Zeiten

Das Ziel in der Kälberaufzucht sind gesunde, frohwüchsige Kälber. Zum einen für die eigene Nachzucht, die zu gesunden und leistungsbereiten Jungkühen heranwachsen und zum anderen für die Aufzucht oder Vermarktung zur Mast. Mehr
Hohe Kosten und begrenzte Erlösmöglichkeiten in der Schweinehaltung
Schweinehalter bleiben weiter unter Druck

Die Wirtschaftlichkeit bei den Schweinehaltern im letzten Wirtschaftsjahr war alles andere als zufriedenstellend. Besonders betroffen waren die Ferkelerzeuger. Mehr
Seit Oktober 2022
Neue Bayerische Tierschutzleitlinie für Rindermast und Mutterkühe

© Willy Fließer
Die Bayerische Tierschutzleitlinie für Rindermast und Mutterkühe wurde am 19. Oktober 2022 durch Umweltminister Thorsten Glauber verkündet. Die Leitlinie enthält Mindestanforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern und Mutterkühen zur Erfüllung des § 2 Tierschutzgesetz in Alt-, Um- und Neubauten. Sie soll Hilfestellung bei der tierschutzrechtlichen Beurteilung von Haltungssystemen geben. Mehr
VFR-Fleckviehschau
54 Kühe für die Zukunft im Wettbewerb der Züchter

© Rinderzuchtverband Franken
Rinder zu züchten, die die Anforderungen der zukünftigen Milchviehhaltung erfüllen, ist Ziel der Vereinigung zur Förderung der Rinderzucht (VFR), in der die nordbayerischen Züchter zusammenarbeiten. Mehr als 600 Zuschauer bestaunten am 29. Oktober in der Ansbacher Rezathalle die 54 Super-Kühe verschiedener Altersklassen. Mehr
Neue Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest-Prävention
Geflügelhandel im Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich

© ccke - Fotolia.com
Geflügel im nichtstationären Handel darf nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Die Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern soll so verhindert werden. Alle Geflügelhalter sollten zudem ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und auf strengste Betriebshygiene achten.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.